Liebe Gastgeberin, lieber Gastgeber,

auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Punkte, die uns nach aktuellem Informationsstand zu DAC7 vorliegen. Wir müssen jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass wir als Serviceunternehmen keine Rechtsberatung leisten dürfen. Trotzdem möchten wir Ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten zur Seite stehen und stellen Ihnen diese Informationen unter der Bedingung zur Verfügung, dass Sie uns von jeglicher Haftung freistellen. 


Was ist der Zweck von DAC7 bzw. PStTG?

DAC7 zielt darauf ab, die Steuertransparenz und die Zusammenarbeit in der digitalen Wirtschaft zu stärken, indem sichergestellt wird, dass Einnahmen aus digitalen Plattformen, einschließlich Plattformen für Ferienvermietungen, den Steuerbehörden gemeldet werden.
Dies wird dazu beitragen, Steuerhinterziehung zu verhindern und eine gerechte Besteuerung der über solche Plattformen erzielten Einkünfte sicherzustellen.
Weitere Informationen zu DAC7 finden Sie auf der Website des Bundesministerium der Finanzen sowie eine ausführliche Beschreibung ganz unten auf dieser Seite.

 

Meldet Lohospo Daten zu meinen Unterkünften/Buchungen direkt an die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten? 

Ja, als in Deutschland ansässiges Unternehmen reicht Lohospo die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein. Die erste Meldung wird vor dem 1. April 2024 erfolgen. Die Meldefrist wurde verlängert von ursprünglich 31. Januar 2024 auf vor den 01. April 2024. 

Es handelt sich um eine jährliche Informationspflicht. Informationen für das Kalenderjahr 2023 melden wir vor dem 1. April 2024, Informationen für das Kalenderjahr 2024 bis zum 31. Januar 2025 und so weiter.

Welche Informationen muss Lohospo gemäß DAC7 an die Steuerbehörde melden?

Lohospo ist verpflichtet, u.a. die folgenden Informationen zu melden:

  • Identifikationsdaten des Gastgebers (einschließlich Steueridentifikationsnummer, Adresse, Geburtstag und bei Rechtsträgern die Handelsregisternummer)

  • Identifikationsdaten der Unterkunft (einschließlich vollständiger Adresse)

  • Gesamteinnahmen des Gastgebers sowie 

  • Gebühren, Provisionen oder Steuern pro Objekt

  • Gesamtzahl der vermieteten Tage pro Objekt der über Lohospo vermittelten Buchungen.

Die vollständige Liste aller notwendigen Daten sind in § 14 PStTG zu finden.


Welche Informationen fragen wir von unseren Gastgeberinnen und Gastgebern künftig zusätzlich ab: 


Bei natürlichen Personen: 

  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Steueridentifikationsnummer 


Bei Rechtsträgern (juristische Personen wie z.B. GmbH oder Personenvereinigungen wie z.B. GbR): 

  • Firmennamen
  • Firmenanschrift
  • Steueridentifikationsnummer der Firma
  • Handelsregisternummer (wenn vorhanden)
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer 


Wo finde ich meine Steueridentifikationsnummer, die Handelsregisternummer und die Umsatzsteueridentifikationsnummer?

Steueridentifikationsnummer: Diese kann bei Ihrer lokalen Steuerbehörde angefragt werden. Außerdem ist sie auf Ihrem Steuerbescheid zu finden. 


Handelsregisternummer: diese haben Sie bei der Unternehmensgründung vom zuständigen Registergericht erhalten.


Umsatzsteueridentifikationsnummer: auch diese erhalten Sie von Ihrer lokalen Steuerbehörde.

Bei Fragen dazu hilft Ihnen in der Regel auch Ihr Steuerberater weiter.


Bis wann muss ich diese Informationen zur Verfügung stellen? 

Wenn Sie bereits seit vor dem 1. Januar 2023 die Onlinebuchung über Lohospo nutzen, dann werden Sie gebeten, innerhalb der Kalenderjahre 2023 und 2024 die Informationen zu übermitteln. Dafür werden Sie von uns per Email aufgefordert. 


Wenn Sie seit nach dem 1. Januar 2023 die Onlinebuchung über Lohospo nutzen, fällt Ihre Unterkunft sofort in den Anwendungsbereich von DAC7. Wir benötigen von Ihnen die Daten sobald wie möglich, damit wir der Meldung vor dem 1. April 2024 nachkommen können. Sie erhalten für die Datenübermittlung von uns eine Email mit dem Link zum entsprechenden Formular.


Gibt Lohospo Informationen zu allen Buchungen an die Steuerbehörde weiter? 

Ja, Lohospo meldet künftig alle über TOMAS generierten Buchungen der Gastgeber, die mit Lohospo in einem direkten Vertragsverhältnis stehen oder standen. 

Was mache ich, wenn eine Buchung storniert oder umgebucht wird oder der Gast nicht angereist ist?
Bitte melden Sie uns Stornierungen, Umbuchungen (Preisänderungen) oder Nichtanreisen wie bisher zeitnah innerhalb von 2 Werktagen. Wir ändern die Buchung wie bisher im Reservierungssystem.


Muss ich als Gastgeber eine Erklärung gemäß DAC7 abgeben? 

Dies hängt von Ihrem Rechtsverhältnis mit der Unterkunft ab. Lediglich Plattformen, die Vermittlungsdienstleistungen anbieten, sind verpflichtet, gemäß DAC7 zu melden.
Wenn Sie ein Vermittler sind, müssen Sie möglicherweise eine Erklärung gemäß DAC7 abgeben. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Hat dies Auswirkungen auf meine Einkommensteuererklärung?

DAC7 hat keinen Einfluss auf Ihre Einkommensteuererklärung und Sie müssen diese trotzdem wie gewohnt erstellen. Für weitere Informationen zur Einkommensteuererklärung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

 

Wo kann ich die fehlenden Angaben eintragen?

Die fehlenden Angaben fragen wir über ein separates Formular DSGVO-konform ab. Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es dann auch möglich sein, die Angaben über Ihren Smart Manager zu pflegen.


Ich verwalte die Unterkunft als Verwalter und bin dafür verantwortlich, die Einkünfte aus der Unterkunft unter meinem Namen an das Finanzamt zu melden. Soll ich meine Angaben als Daten für die DAC7-Erklärung hinzufügen oder Angaben zum tatsächlichen Grundstückseigentümer? 

Da Sie für die Einkommens- und Steuererklärung der Unterkunft verantwortlich sind, geben Sie bitte Ihre Daten für die Meldung an.


Ich bin als Unternehmen registriert. Wird Lohospo die DAC7-Daten unter meinem persönlichen Namen oder dem meines Unternehmens melden? 

Wenn Sie als Unternehmen registriert sind und Ihr Unternehmen buchbar über Lohospo ist, sehen wir Sie in Bezug auf DAC 7 als Rechtsträger (juristische Person z.B. GmbH oder Personenvereinigung z.B. GbR). 


Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung von DAC7? 

Für den Fall, dass unsere Gastgeber uns die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen, sind wir von DAC7 leider verpflichtet, die Verkaufskanäle zu sperren, bis die fehlenden Informationen bereitgestellt werden.


Was soll ich tun, wenn sich meine Angaben in Zukunft ändern? 

Sollten sich Ihre Angaben ändern, kontaktieren Sie uns direkt. Wir sind Ihnen gerne behilflich.


Warum muss Lohospo diese Angaben an die Steuerbehörden übermitteln? 

Lohospo ist gesetzlich verpflichtet, die Daten gemäß der DAC7-Richtlinie zu melden.


Wenn ich meinen Vertrag mit Lohospo kündige, werden meine Daten dann weiterhin weitergegeben? 

Lohospo ist verpflichtet Daten, für alle Buchungen die während der Vertragslaufzeit mit Lohospo getätigt wurden (seit Inkrafttreten von DAC7, 01.01.2023), zu melden. Die erste Meldung erfolgt vor dem 1. April 2024.


Wird Lohospo meine Steuerinformationen für andere Zwecke verwenden? 

Lohospo wird Ihre Daten nur dann verwenden, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Eine Verwendung für andere Zwecke erfolgt nicht.


 

Zum Schluss noch ein paar wichtige Links: 

PStTG - Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen

Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG) - Bundesfinanzministerium  - Service

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Intern_Informationsaustausch/DAC7/dac7_node.html


Was ist DAC7?  - Ausführliche Beschreibung:

Neues Gesetz seit 01.01.2023:

Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG)

Die DAC7-Richtlinie ist ein wichtiges Rechtsinstrument zur Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit im Steuerwesen innerhalb der Europäischen Union.
Diese Richtlinie und alle früheren Änderungen (DAC1, DAC2 usw.) habe alle das Ziel, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Transparenz zwischen den Mitgliedstaaten der EU zu verbessern.

DAC7 konzentriert sich insbesondere auf den Informationsaustausch in Bezug auf Einnahmen, die über digitale Plattformen erzielt werden, beispielsweise Vermittlungsplattformen für Unterkünfte.

Um eine ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen und Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung zu verringern, verlangt DAC7, dass Vermittlungsplattformen für Ferienvermietungen bestimmte Finanzinformationen über die Eigentümer und über ihr System gebuchten Immobilien sammeln und an die Steuerbehörde weitergeben.
Gemäß DAC7 ist Lohospo verpflichtet, die Identifikationsdaten der Immobilie und des Eigentümers sowie die vom Gastgeber über die Plattform(en) erzielten Einnahmen zu melden. sowie die Anzahl der gemieteten Nächte, Gebühren, Provisionen oder Steuern pro Objekt.

 

Stand Januar 2024