Nutzen Sie gerne diese Email-Vorlage oder Abschnitte daraus für die Kommunikatin mit Ihren Gästen.
Betreff:
Ihr Aufenthalt bei uns mit SchülerInnen – INFO
Liebe Gäste,
wir freuen uns auf den Aufenthalt Ihrer Familie bei uns und möchten Ihnen noch eine wichtige Gesundheits-Information für Kinder im schulpflichtigen Alter mit auf die Reise geben.
► Regelung für SchülerInnen während der Weihnachtsferien:
Für die Dauer der Weihnachtsferien gilt für Kinder zwischen 6 bis einschließlich 17 Jahre:
Da SchülerInnen in der unterrichtsfreien Zeit nicht an regelmäßigen Schultestungen teilnehmen, müssen sie in den Ferien in 3G- und 2G(plus)-Einrichtungen – für unseren Beherbergungsbetrieb gilt 2G – einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorweisen, sofern nicht geimpft oder genesen (!).
Die Vorlage von Testnachweisen bei uns erfolgt laut offizieller Regelung alle 3 Tage.
Hier mehr zur Testpflicht von SchülerInnen in den Schulferien
… wenn Möglichkeit seitens des Beherbergungsbetriebs besteht
Laut Sozialministerium kann der Beherbergungsbetrieb unter Aufsicht Corona-Tests durchführen. Wir bieten unseren Gästen an, die vorgeschriebenen Antigen-Tests durchzuführen. Bitte beachten Sie: Die Tests sind nur in unserem Betrieb gültig, nicht für anderweitige 3G- oder 2G(plus)-Einrichtungen.
Ansonsten stehen Ihnen diese nahegelegenen offiziellen Testzentren zur Verfügung:
- (bitte Adressen/Kontakte einfüllen)
… wenn KEINE Möglichkeit seitens des Beherbergungsbetriebs besteht)
Corona-Testungen können Sie in diesem nahegelegenen offiziellen Testzentrum / in einem dieser nahegelegenen offiziellen Testzentren durchführen lassen:
- (bitte Adressen/Kontakte einfüllen)
Lassen Sie sich von den aktuellen Vorsichtsmaßnahmen bitte nicht Ihre Urlaubsvorfreude schmälern. Wir unterstützen Sie, wo wir können, und sehen dem Aufenthalt Ihrer Familie freudig entgegen!
Es grüßen Sie herzlich
Ihre Gastgeber
PS: Nach Ende der Weihnachtsferien reicht für nicht immunisierte SchülerInnen wieder wie gewohnt der Schülerausweis aus.